News Fahrverbot wegen Feinstaubbelastung

lightshark
Im aktuellen ADAC Heft wurde die Tatsache erläutert, dass Fahrzeuge der ersten Generation G-Kat mit Schadstoffnummer 01 nicht "dreckiger" sind als spätere G-Kat Fahrzeuge.
Das Fahrverbot anhand dieser Schadstoffemissionsnummer ist daher für Benziner mit G-Kat eine Farce.

Kurz:

Für Benziner mit G-Kat wird die Regelung zu 99% einer Klage nicht standhalten und die werden kommen perfekt

Wie es mit den Dieseln aussieht muss man mal abwarten, wobei auch hier der ADAC die Verhältnissmäßigkeit stark anzweifelt.

Man darf gespannt sein. fröhlich