News Oldtimer dürfen in Umweltzonen fahren

Sascha
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Bundesrat hat am 21. September
2007 einer Änderung der
Kennzeichnungsverordnung zugestimmt,
wonach Oldtimer in künftigen
Umweltzonen fahren dürfen.

Begründet ist die Regelung damit, dass historische Fahrzeuge
erhaltenswerte, kraftfahrzeugtechnische Kulturgüter sind. Die überschaubare
Anzahl und die geringe Verkehrsleistung rechtfertigt eine Ausnahme vom
Fahrverbot.

Einladung: Forum Energie: "Energieeinsparverordnung und
Gebäude-Energieausweis"
Termin: Donnerstag, 18. Oktober 2007, 14:00 bis ca. 17.30 Uhr
Ort: IHK-Zentrale Reutlingen, Hindenburgstraße 54, 72762 Reutlingen


Freundliche Grüße

Dr. Albrecht Walcher
Umweltreferent
IHK Reutlingen
Hindenburgstr. 54, 72762 Reutlingen