Sascha
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Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bundesrat hat am 21. September 2007 einer Änderung der Kennzeichnungsverordnung zugestimmt, wonach Oldtimer in künftigen Umweltzonen fahren dürfen. Begründet ist die Regelung damit, dass historische Fahrzeuge erhaltenswerte, kraftfahrzeugtechnische Kulturgüter sind. Die überschaubare Anzahl und die geringe Verkehrsleistung rechtfertigt eine Ausnahme vom Fahrverbot. Einladung: Forum Energie: "Energieeinsparverordnung und Gebäude-Energieausweis" Termin: Donnerstag, 18. Oktober 2007, 14:00 bis ca. 17.30 Uhr Ort: IHK-Zentrale Reutlingen, Hindenburgstraße 54, 72762 Reutlingen Freundliche Grüße Dr. Albrecht Walcher Umweltreferent IHK Reutlingen Hindenburgstr. 54, 72762 Reutlingen |