lightshark
Bei meiner Lahmen Verbindung merk ich sowas leider nicht, habs mal abgeschalten, kannst ja mal rückmelden obs daran lag.
Jens
jetzt ist das bild sofort da, grafikbearbeitung ist halt immer serverlastig, kennt man ja evtl vom heimrechner
lightshark
Was ein Dreck
, falls Dir mal Super langweilig sein sollte,
könntest ja nen Branding Hack für Attachments schreiben
, dann muss das Copyright nur ein mal draufgeschrieben werden.
Jens
tja das ist halt so, nur der brandighack bringt dir dann nicht viel da ja dann das (c) vom uploader drauf ist bzw allgemein JCC und vor sowas würde ich abraten den wenn jemand mal was illegales einstellt und hier dein (c) drauf ist dann ist das etwas ungünstig
lightshark
Käme ja dann der uploader drauf, wie in der Galerie ja auch. Sehe da den Unterschied nicht.
Jens
gibt es keinen, in der galerie besteht das selbe problem, deswegen habe ich das bei mir auch nicht aktiviert
lightshark
Mach mir mal den Erklärbär für janz doofe bitte
Jens
in beiden bereichen werden ja bilder eingestellt, z.b. das millionenschwere bild von fotograf XYZ das nur er exklusiv vertreiben darf und sonst 10.000 EUR kostet (Vertriebsrecht)
auf dem ist dann das (c) vom JCC und der Fotograf sieht das
Jetzt für "doofe":
Wie teuer war das Vertriebsrecht vom Bild nochmal ?
lightshark
Na daran ändert sich nichts, aber "man" kann anhand des Logos dann ja sehen wer gegen das Vertriebsrecht vertoßen hat.
Schadenersatzpflichtig bin ich mit oder ohne Branding deswegen noch lange nicht automatisch.
Jens
ah weißt du also schon mehr als der rest der internetwelt ?
momentan ist das urterteil doch noch gar nicht durch, somit wirste momentan wenn du pech hast nichtmal in kenntnis gesetzt das die was bei dir gefunden haben und schicken dir gleich die kostenpflichtige abmahnung, den rest kennste ja
lightshark
Sprich Dich nur aus, vernünftige Antworten auf meine Fragen nicht zu kriegen bin ich ja gewohnt.
Jens
also ich werde es vermeiden hier mit irgendwelchen aussagen über gesetze zu kommen, da habe ich von anfang an schon verloren deswegen bin ich davon ausgegangen das du das eigendlich kennst
momentan ist es leider noch umstrittig wer zu haften hat, der betreiber ohne kenntnis oder erst nach kenntnis
letzteres kan ich verstehen nur ich wurde auch schon beim ersten punkt abgemahnt weil einer meiner user schlimmes tat, ok ich konnte es abwälzen aber trotzdem 1 jahr lang ärger mit anwälten
und wenn dann da noch ein (c) drauf ist wo JCC draufsteht dann wird das die ganze sache nicht verbessern, nehme ich zumindest mal an
lightshark
Aber genau das ist ja meine Frage, wo da der Unterschied liegt !?
Mit (c) kann ich Nachweisen, das User XY mir vorgekaukelt hat, es sei sein Bild, was rechtlich für alle Beteiligten in Ordnung gewesen wäre.
Und es zeigt, das ich als Anbieter alles in meiner Macht stehende tue um geistiges Eigentum zu schützen, was mir im Streitfall eher Richterliche Sympathien bringen könnte.
Jens
und genau deswegen habe ich es nicht weiter ausgelegt