Beamtendeutsch

Suzuki
Ich dachte im Rahmen der Globalisierung und des weltweiten Handels,dürfte es kein Problem sein international Einzukaufen.
Aber trotdem wollte ich mich vorab mal schlau machen wie es aussieht wenn ich etwas nach Deutschland importiere und was da für Kosten auf mich zu kommen.Also stellte ich folgende Anfrage an das Zollamt:



Leider bin ich aus ihrer Internetseite nicht besonders schlau geworden,deshalb wende ich mich nun direkt mit meinem konkreten Fall an sie,in der Hoffnung eine halbwegs verbindliche Aussage zu bekommen.

Ich habe vor per Internet,ein in Deutschland nicht erhältliches Faltboot direkt in der USA einzukaufen.Der Hersteller würde es direkt an mich als Endkunden nach Deutschland ausliefern.Der Preis des Bootes liegt bei 299$ + 125$ für den Versand,(also zusammen rund 270€)darin sind laut Anbieter noch keine Steuern usw.enthalten.Mit welchen entstehenden Kosten muß ich rechnen und wie hoch werden diese sein?
Müßte ich die Warensendung im Vorfeld anmelden,um sicher zu gehen das sie auch relativ pünktlich bei mir ankommt und nicht auf irgendeinem Zollamt endet wo ich es dann irgendwann persönlich abholen muß?

Für eine Antwort wäre ich ihnen sehr Dankbar.



Daraufhin bekam ich heute folgende äußerst hilfreiche,leicht verständliche und informative Antwortmail:

hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskünfte.

Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der
Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu
entrichten.
Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss
die
Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden.
Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer
des „Harmonisierten Systems“ (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird.
Sie können die Einordnung in den Zolltarif und Ermittlung des
Zollsatzes anhand
der nachstehenden Ausführungen selbstständig
durchführen/nachvollziehen.

WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN werden dem Kapitel 89 des

Zolltarifes zugeordnet.
Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus
werden
der HS-Position 8903 des Zolltarifes zugewiesen. Hierunter fällt auch
ein
Faltboot.
Andere Boote als Segelboote bzw. Motorboote, mit einem Gewicht von 100
kg oder
weniger
Code-Warennummer: 8903 9910 000
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für die USA): 2,7 %
Andere Boote als Segelboote bzw. Motorboote, mit einem Gewicht von mehr
als 100
kg,
mit einer Länge von 7,5 m oder weniger
Code-Warennummer: 8903 9991 000
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für die USA): 1,7 %

Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung
in
Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19% erhoben.

Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
(den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/
dann in
der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer

Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für
private
oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat
grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.

Die Europäische Kommission bietet einen kostenfreien Zugriff u.a. auf
den
Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an (Java-
bzw.
Javascript – Tauglichkeit des PC ist erforderlich).
Diesen Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften
finden Sie
wie folgt:
http://europa.eu.int/comm/taxation_custo...tarchap?Lang=DE
Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des
Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die
Ware/n
ermitteln.
Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion
„Freitextsuche“,
die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage
(unten)
angeboten wird.
Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der
Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl
verschiedener
angebotener Angaben zur Warennummer und den Zollsätzen sowie ggf. den
Handelsbeschränkungen durchklicken.

Die Zollverwaltung bietet ab dem 01. Januar 2006 den Elektronischen
Zolltarif
(EZT) als "EZT-online" im Internet an. Der EZT enthält die Daten des
TARIC
(Tarif Intégré des Communautés Européennes) der Europäischen
Gemeinschaft,
ergänzt durch nationale Daten (z.B. Einfuhrumsatz- und
Verbrauchsteuer).
Auf der Startseite des "EZT-online" haben Sie die Möglichkeit, in die
Auskunftsanwendung oder in den Webshop zu wechseln und dort
Informationen des
EZT abzurufen.
Den EZT-online finden Sie wie folgt:
http://www.zoll.de/ > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS
> EZT-
online
Mit EZT-online können Sie Waren in den Zolltarif einordnen, die
Abgabensätze
(Zoll/Einfuhrumsatzsteuer/ggf. Verbrauchsteuer) ermitteln, sowie die
ggf.
vorhandenen Handelsbeschränkungen abrufen.

Nachstehend habe ich den Ablauf der Einfuhrabfertigung einer
Postsendung für
Sie skizziert:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung
ist
eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen
Postverkehr
außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt
werden, welche
Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch
der
gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.
Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der
gleiche wie
der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.
Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden.
Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung

benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.)
vorliegen und
der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die

Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller
Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen

Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main –
Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post
der
Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den
freien
Verkehr überführt.
Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw.
dem
Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca.
1-2
Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger
dauern).
Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und
holt
sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des
Zollbescheides
vom Empfänger zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle
Angaben
verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung
an die
für den Warenempfänger zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post
benachrichtigt diesen entsprechend und fordert ihn auf, die
Zollanmeldung
selbst beim Zollamt vorzunehmen.
Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen
nach
dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere
Flughäfen
benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des
Empfängers sehen
die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem
Warenempfänger
geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch
den
Kurierdienst abgewickelt.

Eine vorherige Anmeldung über die beabsichtigte Einfuhr ist nicht
erforderlich.
Die Anmeldung erfolgt bei der Einfuhr der Ware –wie oben dargestellt-.

Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung
erhebt,
bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen.

Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf
unserer
Homepage www.zoll.de hinweisen, die zum Thema Zoll einige Informationen
bietet.

Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt
werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dann ist ja alles klar oder idee
lightshark
ohnmacht
Chaoz
geschockt hmmm crazy

Warum kann der nicht sagen:"Dat kost 80 mark und 50 pfennig" oder sowas? idee
TeVator
LOL LOL
.:B12-Owner:.
LOL

Is aber eigentlich eher zum heulen...
Wicket
Hab mal nen Bekannten von mir gefragt der öfter Sachen importiert.

Der redet wenigstens richtiges Deutsch.

Ich stell dir dann seine Antwort hier rein Augenzwinkern
Wicket
Seine Antwort:

Hallo,

auf den Gesatwert von 424USD kommen erstmal 4% Einfuhrsteuer,
dann werden auf die 440,96USD nochmal 19% Mehrwertsteuer aufgeschlagen, macht zusammen also ca. 100USD was etwa 63€ entsprechen sollte. Diese werden entweder direkt beim ZOllamt entrichtet oder das Amt schickt dir eine Zollanmeldung damit du dann ´
bequem überweisen kannst.
Suzuki
Zitat:
Original von Wicket
Seine Antwort:

Hallo,

auf den Gesatwert von 424USD kommen erstmal 4% Einfuhrsteuer,
dann werden auf die 440,96USD nochmal 19% Mehrwertsteuer aufgeschlagen, macht zusammen also ca. 100USD was etwa 63€ entsprechen sollte. Diese werden entweder direkt beim ZOllamt entrichtet oder das Amt schickt dir eine Zollanmeldung damit du dann ´
bequem überweisen kannst.

@Wicket
Cool,es geht also auch mit einfachen Worten!Danke,mein Posting war ja eigentlich nur zur allgemeinen Erheiterung gedacht,habe nicht damit gerechnet hier eine konkrete Antwort zu bekommen.Freut mich total. hüpf

Mit dem Hintergrundwißen von dir bzw.von deinem Bekannten konnte ich nun auch die Antwort des Zollamtes entschlüßeln.Irgendetwas von Pauschal 19% und 2,7% Einfuhrsteuer für "WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN" stand da ja drin.

Und solange ich es nicht persönlich auf dem Frankfurter Zoll auslösen muß,ist das auf jeden Fall dann immer noch ein Hammerpreis.Der Deutschlandimporteur (den es eh nicht mehr gibt) wollte für das Teil immer 449€. rambo
Jens
was der beamte meint ist der wert nach katalog, auch wenn bei dir steht hat 300 USD gekostet, wenn das im Katalog mit 12.324 USD drinn ist dann kann es da Probleme geben weil die denken du schummelst
TeVator
Zitat:
Original von Suzuki
Also stellte ich folgende Anfrage an das Zollamt:


An welche Mail-Adresse hast du denn die Anfrage geschickt?
Ich bräuchte auch mal ne Auskunft über die Höhe von Zollgebühren und hab meine Anfrage an info@zoll-infocenter.de geschickt, und bekomme die Fehlermeldung, dass die Mail nicht zugestellt werden kann verwirrt
Suzuki
@ teVator
Doch,doch,also bei mir hat das über info@zollcenter.de funktioniert.
Weiß nicht vielleicht sind die im Moment in Urlaub. LOL