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Fahren mit nicht zugelassenem Kfz - ohne Kennz.
wurde eingetragen von thunderdog am 16.03.2007 um 23:12 Uhr und bisher 588 mal gelesen.
Beschreibung:

Schon vor der Zulassung eines Kfz können eine Reihe von Fahrten durchgeführt werden, die mit der Zulassung in einem sachlichen Zusammenhang stehen, wenn hierfür von einem Kfz-Haftpflichtversicherer eine vorläufige Deckung gegeben wurde. Im Hinblick auf die Strafbarkeit nach § 6 PflichtVG kommt es nur auf die Zusage der vorläufigen Deckung an, der Besitz einer sog. Doppelkarte oder die Erteilung einer Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO ist nicht zwingend erforderlich (Heinzlmeier DAR 2006, 225 ff.(227)).

Es handelt sich hierbei um folgende Fahrten, für die nach Versicherungsschutz besteht:

  • Fahrten zur Abstempelung eines ungestempelten Kennzeichens
  • Rückfahrten von der Zulassungsstelle nach Entstempelung der Kennzeichen
  • Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsüberprüfung und der Abgasuntersuchung
  • Fahrten zur Werkstatt, um ein Fahrzeug für die Zulassung instandsetzen zu lassen


Für alle diese Fahrten besteht Versicherungsschutz jedoch nur im
Zulassungsbezirk selbst und in einem angrenzenden Bezirk. Ein Verstoß gegen diese räumliche Beschränkung ist jedoch keine Straftat (da der Versicherungsvertrag ja besteht und es sich nur im Innenverhältnis um eine Obliegenheitsverletzung bzw., um eine Risikobeschränkung handelt).

Gemäß § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO sind die genannten Fahrten zulässig, sofern dafür Versicherungsschutz besteht. Um hier Klarheit zu schaffen, enthält das vorgeschriebene Muster 6 der vorläufigen Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO die Klausel:
"Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO"

Wegen dem Fahren ohne Zulassung...Mich hat die "Rennleitung" als ich vom Zahnriemen-wechsel nach Hause fuhr ohne Kennzeichen angehalten. Ich hab Fahrzeugbrief und -schein, Deckungskarte, Rechnung als Nachweis* und Führerschein hingegeben mit dem Hinweis, dass es sich hierbei um eine versicherte Fahrt - um das Kfz zulassungsfähig zumachen - handelt. Sie haben ca. 5 min gefunkt und dann gesagt: "Denken Sie daran, dass sie nur auf dem direkten Weg versichert sind."

Zwecks alte Kennzeichen ohne Stempel ranmachen. Lieber nicht...unter Umständen wurde das Kennzeichen schon wieder vergeben, dann ist dein Handeln gleichzusetzen mit Urkundenfälschung.

Also lieber ohne Kennzeichen auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass du angehalten wirst höher ist!

*hast du keinen Nachweis, zum Bsp. auf dem Weg zum TÜV oder Werkstatt, wird die "Rennleitung" dich schlimmstenfalls begleiten um es zu überprüfen.



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