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Zum Ende der Seite springen Virtuelles Hausrecht LG München I (Az.: 30 O 11973/05, Urteil vom 25.10.2006)
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Virtuelles Hausrecht LG München I (Az.: 30 O 11973/05, Urteil vom 25.10.2006) Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Immer wieder kommt es bei der Nutzung von Chats, Foren und Blogs zu Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen. Wie der Nachrichtendienst Heise Online heute berichtet, befindet sich der Heise Zeitschriften Verlag aktuell in einem Rechtsstreit mit einem Nutzer der Heise-Foren. Diesem wurde wegen wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsregeln die weitere Teilnahme an den Foren dauerhaft untersagt. Da sich der ungebetene Gast jedoch immer wieder teilweise mit falschen Nutzerdaten registriert und so das ausgesprochene Verbot umgangen hat, erhob der Verlag Klage.

Das Landgericht München I (Az.: 30 O 11973/05, Urteil vom 25.10.2006) hat in diesem Fall nun entschieden und dem Heise Zeitschriften Verlag Recht gegeben. Das Gericht führte aus, dass mit der Anmeldung bei einem Online-Forum ein Vertrag geschlossen wird. Dabei verpflichte sich der Nutzer die Nutzungsbedingungen anzuerkennen und die geltenden Regelungen einzuhalten. Da auch Forenbetreiber für Beiträge ihrer Mitglieder als Mitstörer haften können, ergebe sich daraus ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko. Um dieses zu minimieren habe der Forenbetreiber die Möglichkeit einzelne Beiträge zu löschen oder den Teilnehmer zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung auszuschließen. Das LG München hat so die Existenz eines virtuellen Hausrechts für Forenbetreiber bestätigt.

Das Gericht stellte fest, dass der Verlag den mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag wirksam gekündigt habe. Ein weiteres Festhalten am Vertrag sei Heise nicht zuzumuten gewesen, da der Teilnehmer durch die Missachtung seiner vertraglichen Pflichten die Interessen des Verlags verletzt habe. Die falsche Angabe von Kontaktdaten stelle dabei alleine schon eine Täuschungshandlung dar, die geeignet sei das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien zu zerstören. Während der mündlichen Verhandlung hat der Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet in Zukunft die Foren von Heise Online nicht mehr zu nutzen.

Fazit:
Die vorliegende Entscheidung des LG München stärkt Forenbetreiber, da diese den Einhalt ihrer Nutzungsbedingungen gewährleisten müssen. Dadurch schützen sie nicht nur sich vor einer möglichen Haftung für umstrittene Beiträge von Teilnehmern, sondern können grundsätzlich die Qualität von Foren erhalten. Es ist davon auszugehen, dass das virtuelle Hausrecht auch für Betreiber von Chats, Blogs oder offenen Mailinglisten gilt.

Quelle(n):
Autor: Philipp Otto von e-Recht24

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05.11.2009 10:29 lightshark ist offline Homepage von lightshark Beiträge von lightshark suchen Nehmen Sie lightshark in Ihre Freundesliste auf
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