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 Die EU-Kommission will technische Änderungen per EG-Richtlinien regulieren thunderdog 25.03.2007 21:41

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Die EU-Kommission will technische Änderungen per EG-Richtlinien regulieren

Der nächste Hammer in Gestalt einer Gesetzesinitiative liegt auf dem Tisch der EU-Kommission in Brüssel. Die amtliche Bezeichnung für den Entwurf lautet „Artikel 29a zur Richtlinie 70/156/EWG“. Die Nummer des Artikels wird wahrscheinlich noch geändert werden, aber das Anliegen bleibt folgendes:[stopper]
Die EG-Richtlinie 70/156 regelt die Erteilung von Betriebserlaubnissen für komplette Personenkraftwagen. 70/156/EWG ist eine Rahmenrichtlinie, die alle EG-Einzelrichtlinien aufzählt, die ein PKW erfüllen muss, damit er in den EU Staaten zum Verkehr zugelassen werden kann (Abgasemission, Geräusche. Lenkung, Beleuchtung …) Gänzlich neu im Artikel 29a ist, dass er künftig die Prüfung und Genehmigung von Fahrzeugteilen vorschreibt, die ein Risiko für die korrekte Funktion von Sicherheitssystemen (Crashverhalten, Funktionen von ABS, ASR, ESP, Airbags) oder das Umweltverhalten (Abgasemission, Schadstoffminderungssysteme) sein könnten. Teile ohne diese Genehmigung sollen künftig verboten werden. Diese Teile dürfen weder erworben, noch angeboten oder gar angebaut und benutzt werden. Damit kommt die EU-weite Gutachtenpflicht für technische Veränderungen an Autos! Das wäre eigentlich – ähnlich wie bei den Rädern – etwas Gutes, eine Art europaweite gültiges Teilegutachten. So kann es kommen, muss aber nicht. Das ganze Vorhaben hat momentan mehr offende als beantwortete Fragen zu bieten un ? [meinten Sie vielleicht und ? bitte korrigieren ! ] der Entwurf bringt massive Ungerechtigkeiten gegen die Tuning-Branche. Bislang hüllt sich die EU-Kommission in Schweigen darüber, welche Umrüstteile von Artikel 29a im Einzelnen betroffen sein werden. Darüber wird derzeit in der EU-Kommission hinter verschlossenen Türen beraten.

Im November soll das neue Gesetz dem EU-Parlament in Straßburg zur 2. Lesung vorgelegt werden. Einige Tuningteile gehen jedoch bereits jetzt aus der Begründung des Gesetzes hervor, dass im November 2005 erstmals veröffentlicht wurde. Danach zielt das neue Gesetz unter anderem auf Chip-Tuning ab sowie auf Karosserieteile, die im Aufprallbereich von Fußgängern liegen – also Frontspoiler und Motorhauben. Wer im Englischen gut drauf ist, kann den Gesetzesentwurf im Internet nachlesen (http://europa.eu.int/comm/enterprise/aut...aring/index.htm).

Nach dem derzeitigen Willen der EU-Kommission soll es auch kein „Entfliehen“ in nationale Gesetze und Richtlinien geben. Diese sollen, soweit sie im Artikel 29a genannte Bauteile betreffen, nach einer Übergangsfrist automatisch ihre Gültigkeit verlieren. Hatten wir das beim Thema Räder nicht gerade vermutet?

Woran es hakt beim Artikel 29a, versuchen wir euch hier zu erklären:
Für viele sicherheits- und umweltrelevante Tuningteile gibt es gar keine spezielle Bauvorschrift, wie zum Beispiel für Sportfahrwerke, Performance-Bremsen, Tuning-Chips und Spoiler. Die existierenden ECE-Regelungen und EG-Richtlinien sind aber einfach nicht für Tuningteile gemacht, sondern für die Genehmigung von Komplettfahrzeugen.

Beispiel Frontspoiler:
Eine einzige Frontspoilerprüfung gemäß „Fußgängerschutz-Richtlinie 2003/102/EG“ kostet nach Auskunft der TÜV zwischen 5000 und 8000 Euro. Diese Fußgängerschutz-Richtlinie ist für Autohersteller gemacht, die einen Fahrzeugtyp genehmigen lassen, den sie dann hunderttausendfach verkaufen. Da liegen die anteiligen Prüfkosten bei wenigen Cent pro Fahrzeug. Ein Hersteller von Tuning-Spoilern produziert Schürzen für 5, 20 oder vielleicht sogar 50 verschiedene Fahrzeugtypen – und müsste jede einzelne prüfen lassen. Bei den zu erwartenden kleinen Stückzahlen wäre das unbezahlbar, denn er kann die Kosten nicht komplett auf euch, die Endkunden, abwälzen.

So kann es auf europäischer Ebene kommen, aber in Deutschland ist die Prüfung von Frontschürzen und –spoilern schon jetzt kompliziert geworden. Ganz aktuell haben wir erfahren, dass die Technischen Dienste die eben beschriebene Prüfung vorauseilend bereits jetzt von den Frontspoilerherstellern verlangen und zwar für Fahrzeuge, die als Serienauto schon die neue Fußgängerschutz-Richtlinie erfüllen (EG-Typengenehmigung nach dem 1. Oktober 2005). Das hat noch nicht einmal das Bundesverkehrsministerium verlangt. Da haben die technischen Dienste wohl eigenmächtig entschieden – ist ja auch ein schönes Geschäft.

Die Autoindustrie frohlockt wahrscheinlich, schließlich ist sie schon lange der Meinung, dass nur sie sichere und umweltfreundliche Fahrzeuge sowie Fahrzeugteile auf den Markt bringen und Tuningteile ein Auto ehr verschlechtern. Das kann man so auch in der Begründung zum Artikel 29a lesen, wo man dem Chip-Tuning und „Nachrüst-Motorhauben“ indirekt vorwirft, die Sicherheit beziehungsweise die Umweltfreundlichkeit der Autos negativ zu beeinflussen.

Ein solches Urteil wäre aber nicht gerecht, weil die Mehrheit der Tuner kreative, sichere und innovative Produkte herausbringt, die sich nicht selten später in Serienautos wieder finden. Viele erfahrene Entwicklungsingenieure aus der Autoindustrie arbeiten bei oder für Tuningteile-Hersteller. Tuning gibt zudem neue Trends vor, die sich auch die Autohersteller interessiert anschauen. Darüber hinaus werden viele Tuningteile ja heute schon geprüft und genehmigt. Die Teile sind so sicher, wie die im Jetzt und Heute existierenden Vorschriften es verlangen. Werden neue Vorschriften gemacht, dann muss das so geschehen, dass die Ziele auch für Tuner erreichbar sind! Genau hier mangelt es aber.

Hier müssten sich Tunerverbände dringend einschalten, um Einfluss zu nehmen. Die ETO tut das bereits. Es ist aber zu befürchten, dass die ETO als Newcomer auf dem internationalen Parkett noch zu schwach ist, um die Interessen des Tuning wirksam durchzusetzen. Damit die Tuningindustrie auf gleichem Sicherheitsniveau wie der Autohersteller fertigen kann, müssen sie viel mehr technische Informationen von den Automobilbauern erhalten. Das lehnten die Autoindustrie bisher strikt ab. Denn in Zeiten sinkender Absatzzahlen hat man längst selbst ein Auge auf den Potential das Nachrüstmarktes geworfen. Artikel 29a bennent zwar eine Informationspflicht der Autoindustrie, aber diese ist derzeit noch völlig unzureichend definiert. Und dann ist im Artikel 29a auch noch die Ungleichbehandlung von Nachrüststellen festgeschrieben:
Die Autoindustrie ist nämlich für von ihr produzierte Nachrüstteile von der Prüfpflicht ausgenommen – ein wirklich dicker Hund! Wer sollte da nicht politische – mindestens aber handfeste wirtschaftliche – Motive für das Gesetz vermuten? Wenn das Gesetz mit diesen Unzulänglichkeiten in Kraft träte, dann wäre das ein Todesurteil für eine Reihe Tuningteilen, da die erforderlichen Prüfungen vor allem nicht mehr bezahlbar wären. Vieles deutet darauf hin, dass genau das gewollt ist. Ganz aussichtslos für die Tuningbranche ist der Artikel 29a jedoch nicht, bietet er im jetzigen Entwurf die Durchführung von so genannten Vergleichsprüfungen (Tuningteil – Serienteil) an, ohne dass die jedoch bislang mit konkreten Prüfverfahren hinterlegt ist.
Der Betreiber und die Moderatoren vom JCC Board distanziert sich hiermit ausdrücklich durch den von thunderdogverwarnt am 25.03.2007 um 21:41 verfassten Beitrag.
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