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Zum Ende der Seite springen EU - Richtlinie "End-of-Life-Vehicles"
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Rainerblank Rainer ist männlich
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EU - Richtlinie "End-of-Life-Vehicles" Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Text aus dem ÖGHK (ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR
HISTORISCHES KRAFTFAHRWESEN)


http://www.austria-motor-veterans.at/service.htm


Am 21. Oktober 2000 ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 269/34 die Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.09.2000 über Altfahrzeuge kundgemacht worden.[stopper] Die Richtlinie betrifft M1 und N1 - Fahrzeuge und ist nunmehr vom zuständigen österreichischen Umweltministerium innerhalb von 18 Monaten in nationales (Österr.) Recht umzusetzen. Die generelle kostenlose Rücknahmepflicht für Altfahrzeuge besteht ab 01.07.2002 und gilt für Fahrzeuge, die nach diesem 01.07.2002 erstmals zum Verkehr zugelassen werden. Ab 01.01.2007 gilt diese Regelung für praktisch alle zugelassenen, also auch für Fahrzeuge, die erstmals vor dem 01.07.2002 zugelassen wurden. Erst mit einem Verwertungsnachweis kann dann ein Fahrzeug bei den zuständigen Behörden abgemeldet und so der Steuerpflicht enthoben werden. Diese Entsorgungspflicht gilt auch für Teile solcher Fahrzeuge. Durch wohlwollende, rechtzeitig informierte, weitersichtige politische Freunde unserer Szene konnte jedoch erreicht werden: (wörtlich) " (10) Oldtimer, d.h. historische Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Sammlerwert oder Fahrzeuge, die für Museen bestimmt sind, die in vernünftiger und umweltverträglicher Weise fahrbereit oder in Teile zerlegt aufbewahrt werden, fallen nicht unter die Definition von Abfall im Sinne der Richtlinie 75/442/EWG und nicht in den Geltungsbereich der vorliegenden Richtlinie" und weiters im Artikel 3, Geltungsbereich: " (4) Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 70/ 156/EWG sind von Artikel 7 ausgenommen". Interessanter Weise beschäftigt sich die Richtlinie nur mit Personenkraftwagen, Kombis und leichten Lastkraftwagen (M1,N1), jedoch nicht mit Motorrädern.

Ende:





Was bedeutet das für uns? Können ab 1.1. 2007 Fahrzeuge ohne Kaufvertrag bzw. ohne Entsorgungsnachweis NICHT mehr abgemeldet werden? ?
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18.05.2006 14:18 Rainer ist offline E-Mail an Rainer senden Homepage von Rainer Beiträge von Rainer suchen Nehmen Sie Rainer in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Rainer in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Rainer anzeigen

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hmmm Ist mir relativ suspekt, ich lasse mir meine Autos nicht zu Abfall erklären und Zwangsentsorgung aufzwingen.
Das verstößt meines erachtens auch gegen das Grundrecht auf Privateigentum.

__________________

19.05.2006 09:36 lightshark ist offline Homepage von lightshark Beiträge von lightshark suchen Nehmen Sie lightshark in Ihre Freundesliste auf
Rainerblank Rainer ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von Rainer
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Gerade UNSERE Autos werden aber sehr gerne als "Müll" bezeichnet.

Lassen wir uns mal überraschen wie das Gesetz bei uns umgesetzt werden wird.
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20.05.2006 09:17 Rainer ist offline E-Mail an Rainer senden Homepage von Rainer Beiträge von Rainer suchen Nehmen Sie Rainer in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Rainer in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Rainer anzeigen
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