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Oldtimerversicherung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Oldtimer-Zulassung und -Versicherung

Oldtimer-Zulassung und -Versicherung

Auch wenn immer wieder von einem bestimmten Mindestalter (20 Jahre....) die Rede ist: Exakt definiert ist der "Oldtimer" nach wie vor nicht - es bleibt also jedem freigestellt, sein Auto so zu bezeichnen. Dies zeigt sich auch daran, dass Gesetzgeber und Versicherungen hierzu äußerst unterschiedliche Vorgaben erstellt haben. Bei Oldtimer-Rallyes etwa entscheidet der Veranstalter, welche Jahrgänge er dabei haben will. In Italien beispielsweise bestimmt, unabhängig vom Fahrzeugalter, eine speziell geschaffene Organisation, welches Modell hier mitspielen darf.

Wie es in Deutschland "finanz-amtlich" aussieht, was zulassungsrechtlich möglich ist und was spezielle Versicherer auf diesem Sektor anbieten, haben wir hier für Sie zusammengestellt.



Zulassung (StVZO) Oldtimer-Versicherung
Oldtimer-Zulassung und -Versicherung


Zulassung (StVZO)
Der hier angegebene Steuersatz pro angefangene 100 ccm Hubraum sowie die Fristen für die Abgasuntersuchung beziehen sich auf Fahrzeuge, die keine besonderen Anforderungen an das Abgasverhalten stellen (insbesondere ohne Kat).

Reguläres Kennzeichen

Steuersatz für Benziner: € 25,36; Diesel € 37,58. Hauptuntersuchung (HU) alle 24 Monate und Abgasuntersuchung (AU) alle 12 Monate (AU/ASU-frei Benziner mit Erstzulassung vor 01.07.1969, Diesel vor 01.01.1977).

Die übliche Zulassung kommt unter finanziellen Aspekten auch für Oldtimer in Frage: So beträgt die Jahressteuer trotz des hohen regulären Satzes z.B. beim minimalen 250 ccm-Hubraum einer Isetta nur 76,08 Euro (3 x 25,36 Euro).

Saison-Kennzeichen

Es gelten alle Details wie unter "Reguläres Kennzeichen". Abweichend hiervon: Sie legen verbindlich fest, für welchen Zeitraum (mindestens 2, höchstens 11 volle Monate) das Fahrzeug alljährlich zugelassen sein soll. Das Kennzeichen trägt dann am rechten Rand die Gültigkeitsdauer (z.B. 05/09 für 1.Mai bis 30. September). Im gewählten Zeitraum ist das Fahrzeug automatisch zugelassen. Der Zeitaufwand und die Kosten für An- und Abmeldungen entfallen. Im Stilllegungszeitraum sind sowohl die Nutzung als auch das Abstellen auf öffentlichem Grund strikt untersagt.

Historisches (H)-Kennzeichen (§ 23 Abs. 1c u. § 21 c StVZO)

Es gelten die Details wie unter "Reguläres Kennzeichen", mit einer Abweichung: Steuersatz pauschal € 191,73 (Pkw und Lkw) bzw. € 46 (Zweirad). Am rechten Rand trägt das Kennzeichenschild neben der üblichen Buchstaben/Ziffernkombination den Großbuchstaben H.
Voraussetzungen für die Erteilung: Fahrzeug-Mindestalter 30 Jahre. Beim TÜV (Neue Bundesländer Dekra) muss zudem eine so genannte „Eingangsuntersuchung" durchgeführt werden. Bei dieser wird festgestellt, ob sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet. Damit sind vorrangig typunpassende Details wie ein fremder Motor oder z.B. ein Wohnmobil-Ausbau eines ehemaligen Feuerwehr-Mannschaftswagens gemeint. Auch ein schlechter Erhaltungszustand kann hier hinderlich sein.

Rotes Oldtimer-Kennzeichen "07..." (49. Ausnahmeverordnung zur StVZO)

Der Traum des Oldtimer-Sammlers: Endlich ein "Wechselkennzeichen", das aber mit deutlichen Einschränkungen: Gestattet sind alleine die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen sowie Probe- und Werkstattfahrten. In den meisten Bundesländern ist zu dem die Führung eines Einzelfahrten-Nachweises (wie beim Roten Händlerkennzeichen) vorgeschrieben. Steuersatz pauschal wie H-Kennzeichen.
Voraussetzungen für die Erteilung: Ein Mindestalter der Fahrzeuge ist zwar in der Verordnung nicht vorgegeben, eine Zuteilung für Fahrzeuge, die jünger als 20 Jahre sind dürfte aber kaum zu erzielen sein. Im Prinzip liegt das im Ermessen der örtlichen Zulassungsbehörde, ebenso wie deren Zustimmung zu den vorgeschlagenen Fahrzeugen. Letztendlich geht es um die Frage, ob die in der Verordnung genannte Voraussetzung "Darstellung des kraftfahrtechnischen Kulturgutes" ausreichend erfüllt wird.
Benötigt werden eine formlose Fahrzeug-Auflistung, ein aktueller Auszug aus der Flensburger Punktekartei sowie ein Polizeiliches Führungszeugnis. Eine Fahrzeug-Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief) ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben; als Nachweis der Verkehrssicherheit wird in einigen Bundesländern eine gültige Hauptuntersuchung ("TÜV") gefordert.

Mit steuerlichen Entlastungen für Fahrzeuge, die noch nicht 3 Jahrzehnte alt sind, sieht es also eher ungünstig aus. Erleichterung verspricht in Einzelfällen allenfalls eine Kat-Nachrüstung.



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Oldtimer-Versicherung
Mit der Deregulierung der Versicherungsbestimmungen vor etlichen Jahren bot sich erst-malig die Möglichkeit, dass Versicherer ihre Konditionen frei gestalten konnten. Gut für Oldtimer-Besitzer: Das spürbar geringere Haftpflicht-Schadenrisiko in dieser Fahrzeug-Sparte macht sich letztendlich in erfreulich niedrigen Prämien bemerkbar. Schadenfreiheits-Rabatte existieren zwar nicht, Sonder-Nachlässe für Mitglieder von Markenclubs, für Besitzer größerer Sammlungen oder, als ADAC-Spezialität, für langjährige Mitgliedschaften sind durchaus möglich.
Nachdem der Oldtimer nicht näher definiert ist, und die 30-Jahre-Vorgabe alleine für die Zuteilung des H-Kennzeichens relevant ist, bleibt es den Versicherern überlassen, welches Auto sie akzeptieren oder nicht.

Überwiegend werden aber gefordert:

* Es muss zusätzlich ein "Alltagsfahrzeug" vorhanden sein
* Das Fahrzeugalter sollte bei mindestens 20 Jahren liegen
* Vereinzelt: Niedrige Jahresfahrleistung, aktueller Wert höher als der ursprüngliche Neuwagenpreis

Oldtimer-Versicherungsprämien:

Haftpflicht

Das reguläre Haftpflicht-System basiert auf sog. Typklassen (10 bis 25). Je niedriger die Einstufung, desto günstiger die Prämie, die natürlich auch je nach Gesellschaft unterschiedlich hoch ausfällt.
In der Oldtimer-Sparte orientieren sich die Prämien im allgemeinen am Fahrzeugalter (gestaffelt, z.B. vor 1970, 1980...., Vorkrieg), wobei die Devise gilt: Je älter, desto günstiger. Zusätzlich wird, wie bis vor einem Jahrzehnt in der regulären Haftpflicht üblich, häufig die Motorleistung in kW/PS herangezogen (Beispiel ADAC Classic Car: Staffelung 33 kW/55 kW/84kW....). Für 20 bis 30-jährige Fahrzeuge mit "mittlerer" Motorstärke liegt die Jahresprämie dann i.a. noch unter 150 Euro.

Teilkasko/Vollkasko

Zugrunde gelegt wird hier der individuelle Marktwert des Objekts. Bei einigen Gesellschaften genügt, bis zu einer bestimmten Wertgrenze, eine Selbsteinschätzung, im übrigen werden aber Wertgutachten gefordert. Hierfür bieten sich spezielle Oldtimer-Gutachter an, aber auch Sachverständigenorganisationen wie TÜV, Dekra, DAT. Meist sind sogenannte "Kurzgutachten" (unter ca. € 100) ausreichend, wobei einige Versicherer erfreulicherweise diese Kosten übernehmen.
Die Teilkasko-Jahresprämie kann dann, je nach Anbieter (teilweise wird zusätzlich noch nach Baujahr differenziert) zwischen ca. 0,3% und 0,7% vom Fahrzeugwert liegen. Die Prozentsätze in der Vollkasko (Selbstbeteiligung z.B. € 1000) schwanken zwischen ca. 1% bis 2%.
Eine Mercedes S-Klasse -Limousine aus der „Heckflossen“-Ära würde, angesetzt mit einem Zeitwert von € 10 000 Euro, in der Teilkasko (z.B. 0,5%) € 50 und in der Vollkas-ko (z.B. 1,5%) € 150 pro Jahr kosten.

Versicherungswahl

Um den preisgünstigen Anbieter herauszufiltern sind äußerst hilfreich die umfassend angelegten Beispiel-Tabellen in den bekannten Oldtimer-Fachzeitschriften (z.B. "Oldtimer Markt", ADAC Heft 4/2002).

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04.04.2005 14:57 lightshark ist offline Homepage von lightshark Beiträge von lightshark suchen Nehmen Sie lightshark in Ihre Freundesliste auf
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