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Neue KFZ Steuer Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Bundesrat nickt Kfz-Steuer-Kompromiss ab

Die neue Kfz-Steuer ist unter Dach und Fach: Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat der Reform zu. Die Steuer bemisst sich ab dem 1. Juli für Neuwagen nicht mehr allein nach dem Hubraum - auch der CO2-Ausstoß zählt jetzt mit.
[stopper]
Berlin - Ein langer Streit zwischen Bund und Ländern geht zu Ende: Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Reform der Kfz-Steuer mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt. Die Höhe der Steuer wird jetzt vorwiegend nach dem CO2-Ausstoß des jeweiligen Autos bemessen. So soll ein Anreiz zum Erwerb schadstoffarmer Pkw gegeben werden.


Kfz-Steuer: Künftig wird auch der CO2-Ausstoß berechnet

Die Kfz-Steuer geht künftig an den Bund. Der Bundesrat billigte einstimmig die dafür nötige Änderung des Grundgesetzes. Die neue Fahrzeugsteuer gilt zunächst nur für Neuwagen. Ältere Pkw werden erst ab dem Jahr 2013 auf die neue Formel umgestellt. Bis zuletzt umstritten war die Höhe des Ausgleichs, der den Ländern zusteht, weil der Bund die Steuer vereinnahmt. Im Vermittlungsausschuss einigten sich beide Seiten auf 8,99 Milliarden Euro jährlich. Das sind 150 Millionen mehr als zunächst im Gesetzentwurf vorgesehen.

Nach der Neuregelung kostet

* ein Smart fortwo mit 999 Kubikzentimeter Hubraum und 112 Gramm Kohlendioxid je Kilometer künftig nur noch 20 statt derzeit 67 Euro an Steuer.
* Für die am häufigsten verkauften mittelgroßen Wagen ändert sich wenig: Die Kfz-Steuer für den VW Golf mit 1.390 Kubik und 149 Gramm Kohlendioxid ermäßigt sich von 94 auf 86 Euro.
* Für einzelne sehr große Wagen wird es dagegen deutlich teurer. So werden für den Chrysler Viper (8.285 Kubik, 489 Gramm CO2) künftig 904 statt derzeit 560 Euro im Jahr fällig.

Für die Bemessung der neue Kfz-Steuer sind künftig Schadstoffausstoß und Hubraum entscheidend. Ein Sockelwert von 120 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer ist steuerfrei. Diese CO2-Freibetrag gilt bis 2011. In den folgenden beiden Jahre sind nur noch 110 Gramm steuerfrei, ab 2014 lediglich 95 Gramm. Was über den Sockel hinausgeht, kostet 2,00 Euro pro Gramm CO2 und Kilometer.
SCHRITT FÜR SCHRITT: DIE NEUE KFZ-STEUER SELBST BERECHNEN
Schritt 1: CO2-Ausstoß des Fahrzeugs ermitteln
Zur Berechnung der neuen Kfz-Steuer benötigen Sie zunächst den CO2-Ausstoß Ihres Fahrzeugs. Die entsprechende Angabe in Gramm je Kilometer finden Sie auf der Seite des Pkw-Herstellers, normalerweise neben dem kombinierten EU-Normverbrauchswert.

Der CO2-Wert ist unauffindbar? Dann können Sie die Emissionen entweder in dieser Liste des DAT nachschlagen oder aus dem kombinierten Spritverbrauch selber errechnen.

Für Benziner:

Verbrauch x 23,7 = CO2-Emission in g/km

Für Diesel:

Verbrauch x 26,5 = CO2-Emission in g/km

Beispiel: Ein Benziner mit kombiniertem Normverbrauch von 5 Litern je 100 Kilometer emittiert 118,5 Gramm CO2 je gefahrenem Kilometer

Notieren Sie sich den CO2-Wert.
Schritt 2: CO2-Besteuerung berechnen
Wenn der in Schritt 1 ermittelte CO2-Wert kleiner als 120 Gramm ist, zahlen Sie nicht. Sollte der Wert über 120 g/km liegen, werden Abgaben fällig, nach folgender Formel:

(CO2-Wert - 120) x 2

Notieren Sie sich das Ergebnis.

Nun benötigen wir noch die Hubraum-Abgabe.
Schritt 3a: Hubraum-Besteuerung für Benziner
Den Hubraum eines Fahrzeugs finden sie entweder auf der Herstellerseite oder in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) unter P.1.

In der Regel ist dieser Wert vierstellig - 1600 Kubikzentimeter (ccm) entsprechen beispielsweise 1,6 Litern Hubraum.

Je 100 angefangenen Kubikzentimetern werden 2 Euro fällig.

Die Formel lautet also:

Aufgerundeter Hubraum (ccm) / 100 x 2

Beispiel: Für einen Benziner mit 1598 ccm werden 32 Euro fällig.

Notieren Sie sich das Ergebnis.
Schritt 3b: Hubraum-Besteuerung für Diesel
Den Hubraum eines Fahrzeugs finden sie entweder auf der Herstellerseite oder in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) unter P.1.

In der Regel ist dieser Wert vierstellig - 1600 Kubikzentimeter (ccm) entsprechen zum Beispiel 1,6 Litern Hubraum.

Je 100 angefangenen Kubikzentimetern werden 9,50 Euro fällig.

Die Formel lautet also:

Aufgerundeter Hubraum (ccm) / 100 x 9,5

Beispiel: Für einen Diesel mit 1598 ccm werden 152 Euro fällig.

Notieren Sie sich das Ergebnis.
Schritt 4: Kfz-Steuer berechnen
Nur noch eine kleine Addition, dann ist es geschafft!

Zählen Sie das Ergebnis der Hubraum-Besteuerung und der CO2-Besteuerung zusammen.

Das Ergebnis ist die jährlich fällige Kfz-Steuer für alle Neuwagen, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen werden.
Hinzu kommt ein Betrag von 2,00 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum für Benziner beziehungsweise 9,50 Euro für Diesel. Aus den beiden Komponenten setzt sich die jährlich zu zahlende Kfz-Steuer zusammen.


Der Finanzminister von Rheinland-Pfalz, Ingolf Deubel (SPD), äußerte sich als einziger Redner zufrieden über den Kompromiss im Vermittlungsausschuss. Damit seien 75 Prozent der Länderforderungen erfüllt. Zusammen mit der alleinigen Hoheit über die Lkw-Maut und die Mineralölsteuer wache der Bund nun allein über die Verkehrssteuern und könne damit "eine Verkehrspolitik aus einer Hand machen".

vme/AP/dpa

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06.03.2009 14:42 lightshark ist offline Homepage von lightshark Beiträge von lightshark suchen Nehmen Sie lightshark in Ihre Freundesliste auf
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