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Zum Ende der Seite springen Neonlacke verboten?
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LittleBrandy
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Neonlacke verboten? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Erst einmal Entschuldigung lightshark, wollte in Rost net ? [meinten Sie vielleicht Nett oder Nicht ? bitte korrigieren ! ] Off Topic gehen! tml

So, aber jetzt zum Thema:

Ich war gestern bei PROSOL um mir meinen Originallack anmischen zu lassen und um mir ein knalliges Pink aus zu suchen!
Die dumme Nuss (war echt sehr unfreundlich) sagte mir, als ich mir ne schöne grelle Neonlackdose ausgesucht hatte großes Grinsen , ich dürfte diese nicht für Autos verwenden, da es PKWs grundsätzlich verboten wäre Neonfarben zu benutzen! Stimmt das ? verwirrt

War echt voll geknickt und habe mir dann ein recht stumpfes Pink fast Weinrot ausgesucht, bin mit dieser Farbe aber nicht so wirklich happy! unglücklich

Über ein positive Antwort wäre ich tierisch glücklich, aber auch eine vernünftige Erklärung warum ich das nicht darf wäre schon sehr hilfreich!

LG Steffi hüpf
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17.11.2005 17:05

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Hab leider 0 Ahnung von sowas tml

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17.11.2005 21:19 lightshark ist offline Homepage von lightshark Beiträge von lightshark suchen Nehmen Sie lightshark in Ihre Freundesliste auf
Basty
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Zitat:
Original von lightshark
Hab leider 0 Ahnung von sowas tml


Dito. aber gabs vom Seat Ibiza nicht neon grüne modelle?

Basty
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17.11.2005 21:29
LittleBrandy
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Zitat:
Original von lightshark
Hab leider 0 Ahnung von sowas tml


Juhu lightshark :wink2:

Das macht nix, aber schön überhaupt mal ne Antwort zu bekommen!

danke

prost
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Also ich hab ein bissel gegoogelt und überhaupt nix gefunden, außer nen Haufen Angebote bei Ebay für Neonlacke.

Ruf doch im Zweifelsfall mal beim TÜV an, die müssten das doch wissen. zwinker

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17.11.2005 21:31 ni77 ist offline E-Mail an ni77 senden Homepage von ni77 Beiträge von ni77 suchen Nehmen Sie ni77 in Ihre Freundesliste auf
LittleBrandy
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Zitat:
Original von ni77
Also ich hab ein bissel gegoogelt und überhaupt nix gefunden, außer nen Haufen Angebote bei Ebay für Neonlacke.

Ruf doch im Zweifelsfall mal beim TÜV an, die müssten das doch wissen. zwinker


Hi ni77 :wink2:

Das ist echt mal ne gut Idee, evtl. mach ich dass wirklich morgen mal. Ich würde es der Nuss ja auch glauben, schließlich macht die den Job sicherlich nicht erst seit gestern, aber ich haben ja keine Vernünftige Antwort bekommen warum das nicht sein darf, richtig schade!

Auf jeden Fall, Danke für den Tipp! perfekt
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17.11.2005 21:34

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Und sag Bescheid was Tüffingers dazu sagen Augenzwinkern

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17.11.2005 21:35 lightshark ist offline Homepage von lightshark Beiträge von lightshark suchen Nehmen Sie lightshark in Ihre Freundesliste auf
LittleBrandy
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Zitat:
Original von lightshark
Und sag Bescheid was Tüffingers dazu sagen Augenzwinkern


Mach ich, werde Rede und Antwort stehen! Hab eben mal mit nem Kumpel telefoniert, ist Automechaniker bei Mercedes und meinte das wäre mal ein Verbot gewesen, da Neonfarben, bzw. grelle Farben nur für Notarzt, Krankenwagen und ähnliches bestimmt waren, er kann sich jetzt allerdings nicht mehr vorstellen, dass das nach der großen Legelisierung des Flip-Flop-Lacks noch Gesetz sein soll. Also maybe war die Nuss einfach net ? [meinten Sie vielleicht Nett oder Nicht ? bitte korrigieren ! ] auf dem neuesten Stand, werde aber trotzdem nochmal mit den "jungen" Männern, mit unglaublicher "Motivation" und meist "erotischer Stimme" vom TÜV telefonieren! :lol2:
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17.11.2005 21:42
Basty
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Zitat:
Original von ni77
Also ich hab ein bissel gegoogelt und überhaupt nix gefunden, außer nen Haufen Angebote bei Ebay für Neonlacke.

Ruf doch im Zweifelsfall mal beim TÜV an, die müssten das doch wissen. zwinker


Da Gibts auch UBB´s großes Grinsen also nur weil es was bei Ebay gibt isses noch lang net ? [meinten Sie vielleicht Nett oder Nicht ? bitte korrigieren ! ] Tüvig

Aber wie geschrubt der neon grüne (wobei da die meisten auch mittlerweile derbe ausgeblichen sind) Seat Ibiza wurde ja auch in massen zugelassen (fahren hier jedenfalls einige rum) also sollte es nichts ausmachen nen auto zu lacken...nur ob das schoen aussieht liegt im auge des Betachters.... großes Grinsen

Basty eiei

P.s. erotische stimme? Beweisse Zunge raus
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17.11.2005 21:59
LittleBrandy
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Zitat:
Original von Sunnycoupe
Wenns drauf is regt sich keiner mehr auf denk ich. großes Grinsen
Und mein lack ist auch nicht grad unauffällig oder?


Das stimmt allerdings, der ist net ? [meinten Sie vielleicht Nett oder Nicht ? bitte korrigieren ! ] von schlechten Eltern respekt , naja ich werde vorsichtshalber nochmal mit den Herren vom TÜV telefonieren, falls ich heute noch irgendwann dazu komme!

LG Steffi
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18.11.2005 06:02

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Zitat:
Original von Basty

Da Gibts auch UBB´s großes Grinsen also nur weil es was bei Ebay gibt isses noch lang net ? [meinten Sie vielleicht Nett oder Nicht ? bitte korrigieren ! ] Tüvig


Aber bei den UBB´s steht meist der kleine, feine Satz "Nicht im Bereich der StVO zugelassen." zwinker

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18.11.2005 08:56 ni77 ist offline E-Mail an ni77 senden Homepage von ni77 Beiträge von ni77 suchen Nehmen Sie ni77 in Ihre Freundesliste auf
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(7) Für vorgeschriebene oder für zulässig erklärte Warnanstriche, Warnschilder und der dergleichen an Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel verwendet werden.

Hab ich in der stvzo nachgelesen.
das ist das Einzige was ich zum Thema finden konnte
falls Neonlack zu "Leuchtstoffe" gehört hmmm

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Zitat:
Original von Sunny13
(7) Für vorgeschriebene oder für zulässig erklärte Warnanstriche, Warnschilder und der dergleichen an Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel verwendet werden.

Hab ich in der stvzo nachgelesen.
das ist das Einzige was ich zum Thema finden konnte
falls Neonlack zu "Leuchtstoffe" gehört hmmm


Neonlack leuchtet ja nicht, sondern könnte eher als Signalfarbe ausgelegt werden. idee

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18.02.2006 07:20 ni77 ist offline E-Mail an ni77 senden Homepage von ni77 Beiträge von ni77 suchen Nehmen Sie ni77 in Ihre Freundesliste auf

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Ist doch eigentlich relativ klar, wenn die Farbe nachleuchtet (flouresiziert), bzw. reflektierend wirkt (wie z.B.) ein Verkehrsschild ist, ist das nicht zulässig.

Lediglich "quitschige" Farben, die aber weder reflektieren noch nachleuchten müssten genauso erlaubt sein wie langweilige Farben auch.

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Is doch au egal, wer will schon mit nem Neonfarbenen Auto draußen rumfahren...
das kann doch nicht ernst gemeint sein hmmm
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