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Führerscheinregelung |
Administrator
lightshark
Beiträge: 5.388
Webmaster
Ich fahre: Nissan Sunny B12 Postleitzahl: 88512
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Beim genauen betrachten von Fahrzeugpapieren viel mir folgendes auf.
Autoanhänger zGG 1600Kg
Leergewicht z.B Ford Cosworth 1400Kg
Bedeutet für Inhaber Klasse B, dass der o.g. Anhänger NICHT mit dem o.g. Auto gefahren werden darf. ( ohne Klasse E, bzw. alter Klasse 3 )
Noch nicht einmal UNBELADEN ! weil das zGG des Anhängers größer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeuges, so eine der vielen Klausen für B Inhaber zum mitführen von Anhängern...
Nimmt man statt dem stattlichen Ford ein 300KG schwereres Auto...
Darf der Inhaber Klasse B plözlich den Anhänger mitführen, und der Witz an der Sache, der Anhänger darf auch noch beladen sein, sofern das Gespann die 3,5 Tonnen Grenze nicht überschreitet....
Die Logik ist tot, es lebe die Logik
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17.05.2007 11:54 |
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Wicket
Routinier
Beiträge: 3.167
Ich fahre: EINEN HONDA Vorname: Dirk Postleitzahl: 67346
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nicht ganz richtig
der anhänger darf nur einachsig sein. bzw zweiachsig wobei die beiden achsen max 1m voneinander entfernt sein dürfen, damit dein inhabwer des führerschein klasse B mit diesem anhänger fahren darf
__________________ Mein Benzintank funktioniert besser als je zuvor!
Früher passte nur Benzin im Wert von 40€ rein.
Jetzt passt schon Benzin für 50€ rein!
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17.05.2007 11:57 |
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Administrator
lightshark
Beiträge: 5.388
Webmaster
Ich fahre: Nissan Sunny B12 Postleitzahl: 88512
Themenstarter
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Zitat: |
Original von Wicket
nicht ganz richtig
der anhänger darf nur einachsig sein. bzw zweiachsig wobei die beiden achsen max 1m voneinander entfernt sein dürfen, damit dein inhabwer des führerschein klasse B mit diesem anhänger fahren darf
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Selbstredend
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17.05.2007 12:19 |
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