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Neue KFZ Papiere ab 01.10.2005 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Düsseldorf (rpo). Wer ab dem 1. Oktober ein Fahrzeug an- oder ummeldet, wird vielleicht stutzen: Denn ab diesem Datum haben Kfz-Schein und –Brief neues Aussehen, neue Inhalte und neue Namen. Sie heißen dann Zulassungsbescheinigung Teil eins (Schein) und Teil zwei (Brief). Die Umstellung war erforderlich geworden, um eine EU-weite Harmonisierung zu erzielen.
Außerdem sollen die Papiere durch neue Merkmale wie Registriernummern fälschungssicherer werden. Neben den neuen Namen zeigen sich die auffälligsten Veränderungen beim bisherigen Kfz-Brief. Er erhält ab Oktober das DIN A4-Format und wird nur noch auf einer Seite bedruckt. Trotz neuer Größe werden in der Bescheinigung aber nur noch maximal zwei Halter eingetragen. Bisher ließen sich im Kfz-Brief bis zu sechs Halter eintragen. Die Begrenzung auf zwei Halter erfolgt aus Datenschutzgründen. Behörden können natürlich dennoch den Werdegang eines Autos nachvollziehen. Beim bisherigen Fahrzeugschein sind die Änderungen nicht ganz so augenfällig, da hierbei das Format erhalten bleibt.
Doch wer genau hinschaut, wird feststellen, dass die Angaben zu technischen Daten in dem Dokument nicht mehr im Klartext erscheinen, was das Lesen umständlicher werden lässt. Stattdessen werden EU-weit einheitliche Codes verwendet, so dass ein deutsches Papier auch im Ausland verständlich ist. So steht der Code „D.1“ beispielsweise für die Marke, „P.1“ gibt den Hubraum an und „T“ steht für die Höchstgeschwindigkeit. Die Erläuterungen der Codes stehen jeweils auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung. Bereits ausgestellte Fahrzeugpapiere bleiben natürlich auch weiterhin gültig.

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06.09.2005 09:58 lightshark ist offline Homepage von lightshark Beiträge von lightshark suchen Nehmen Sie lightshark in Ihre Freundesliste auf
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